Zweitmeinung

Im Anforderungskatalog „Verfahren zur Zertifizierung von Brustzentren des Landes Nordrhein-Westfalen“ ist vorgesehen, dass im Rahmen der Patientenbetreuung die Information zur Möglichkeit der Einholung einer Zweitmeinung durch den Arzt gegeben werden muss, damit sich die Patientin angemessen über die Behandlungsmöglichkeiten nach der Diagnosemitteilung informieren kann. Dies entspricht auch den Vorgaben der S3-Leitlinie sowie den Vorgaben als Brustzentrum im Rahmen von Disease-Management-Programmen (DMP). Im Juni 2009 wurde eine entsprechende Vereinbarung des Brustkrebszentrums im CIO Köln mit dem Brustzentrum Rheinisch-Bergischer Kreis (Evangelisches Krankenhaus Bergisch Gladbach) getroffen.

Jede Patientin erhält auf Anfrage durch die behandelnden Ärzte oder durch die Patientin selbst innerhalb von fünf Arbeitstagen einen Termin in einer Facharztsprechstunde des anderen Brustzentrums. Dies erfolgt auf Überweisungsschein mit Hinweis auf das Begleitschreiben, das die Patientin im Rahmen des Aufklärungsgesprächs durch den behandelnden Arzt beziehungsweise in der Patienteninformationsmappe findet.

Alle erforderlichen Unterlagen und Informationen werden der Patientin für die Vorstellung im anderen Brustzentrum mitgegeben oder durch die Ärzte telefonisch übermittelt.
Alternativ dazu kann für die Patientin des Brustkrebszentrums im CIO Köln auf Wunsch ein Termin in einem anderen zertifizierten Brustzentrum oder im Rahmen des Kooperationsvertrags mit dem Centrum für Integrierte Onkologie in den Brustzentren der beteiligten Universitätskliniken (Aachen, Bonn, Düsseldorf) vereinbart werden.

Das Brustzentrum verpflichtet sich zur Erstellung einer Zweitmeinung innerhalb von fünf Arbeitstagen inklusive Arztbrief. Dieser wird der Patientin sowie dem erstbehandelndem Brustzentrum sowie dem behandelnden Frauenarzt zugesendet.

Das Brustzentrum Köln bietet eine Online-Sprechstunde an. Weitere Informationen hier

Brustzentrum Rheinisch-Bergischer Kreis im Evangelischen Krankenhaus Bergisch Gladbach